Autohändler

Autohändler anmelden in Deutschland: Schritt für Schritt zum eigenen Autohandel

Wer in Deutschland einen eigenen Autohandel starten möchte, muss zunächst einige behördliche Schritte erledigen. Besonders wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: Zuerst werden bestimmte Unterlagen bei der zuständigen Meldebehörde beziehungsweise im Rathaus oder Bürgeramt beantragt. Anschließend erfolgt die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde, häufig dem Ordnungsamt.

Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie die Anmeldung eines Autohandels ablaufen kann und welche Unterlagen für den Start benötigt werden.

Wichtig: Die genaue Zuständigkeit und der Ablauf können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich organisiert sein. Deshalb sollte vorab geprüft werden, welche Behörde am eigenen Wohn- beziehungsweise Betriebsort zuständig ist.

Autohändler anmelden: Welche Behörde ist zuständig?

Beim gewerblichen An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen handelt es sich um ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe. Der Kraftfahrzeughandel ist in § 38 Gewerbeordnung (GewO) ausdrücklich genannt. Die zuständige Behörde überprüft deshalb die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.

In der Praxis können mehrere Behörden beteiligt sein. Das Rathaus beziehungsweise Bürgeramt ist beispielsweise für bestimmte Dokumente und Anträge zuständig. Die eigentliche Gewerbeanmeldung erfolgt dagegen bei der zuständigen Gewerbebehörde. In vielen Kommunen ist dies das Ordnungsamt.

Schritt 1: Rathaus oder Bürgeramt

Bevor der Termin beim Ordnungsamt stattfindet, sollten die für den Autohandel erforderlichen Nachweise beantragt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Behördliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Beide Dokumente werden im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsprüfung des Gewerbetreibenden benötigt.

Nach § 38 GewO muss ein Gewerbetreibender im Kraftfahrzeughandel zur Überprüfung seiner Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Was kostet das Führungszeugnis?

Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt derzeit 13 Euro.

Bei der von uns beschriebenen Vorgehensweise werden für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister jeweils die entsprechenden Gebühren erhoben. Dadurch entstehen für beide Dokumente zusammen 26 Euro, sofern jeweils 13 Euro berechnet werden.

Die genaue Gebühr sollte bei der zuständigen Behörde überprüft werden.

Schritt 2: Unterlagen und Zahlungsnachweise aufbewahren

Nach der Antragstellung sollten die erhaltenen Unterlagen und Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahrt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Kopie beziehungsweise Nachweis der Antragstellung
  • Zahlungsbelege
  • Informationen zum beantragten Führungszeugnis
  • Informationen zur beantragten Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Diese Unterlagen können beim nächsten Schritt, also bei der Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt, relevant sein.

Wichtig beim Gewerbezentralregister

Bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass die Auskunft unmittelbar an die zuständige Behörde übersendet wird.

Deshalb sollte man genau darauf achten, für welchen Zweck die Auskunft beantragt wird und an welche Behörde sie gehen soll. Die konkrete Vorgehensweise kann von der zuständigen Kommune vorgegeben werden.

Schritt 3: Termin beim Ordnungsamt vereinbaren

Nachdem die notwendigen Unterlagen beantragt wurden, sollte ein Termin bei der zuständigen Gewerbebehörde vereinbart werden.

In vielen Städten ist hierfür das Ordnungsamt zuständig.

Beim Termin wird die Gewerbeanmeldung für den geplanten Autohandel vorgenommen.

Je nach Kommune kann die Bezeichnung der zuständigen Stelle unterschiedlich sein, zum Beispiel:

  • Ordnungsamt
  • Gewerbeamt
  • Gewerbebehörde
  • Fachbereich Gewerbe

Deshalb sollte man sich bei der eigenen Stadtverwaltung vorher informieren.

Schritt 4: Gewerbe für den Autohandel anmelden

Beim Termin muss angegeben werden, welche gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Für einen klassischen Autohandel kann beispielsweise eine Tätigkeit wie

„An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen“

angegeben werden.

Wenn zusätzlich weitere Tätigkeiten geplant sind, sollten diese ebenfalls korrekt angegeben werden. Welche genaue Formulierung verwendet werden sollte, hängt vom tatsächlich geplanten Geschäft ab und sollte im Zweifel mit der zuständigen Gewerbebehörde abgestimmt werden.

Nach der Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige behördliche Schritt für die Aufnahme des Autohandels erledigt.

Warum wird beim Autohandel die Zuverlässigkeit überprüft?

Der Gesetzgeber behandelt den gewerblichen An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen als überwachungsbedürftiges Gewerbe.

§ 38 GewO nennt ausdrücklich den An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Nach der Gewerbeanmeldung überprüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden.

Aus diesem Grund spielen das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Start eines Autohandels eine wichtige Rolle.

Schritt 5: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung beginnt der steuerliche Teil der Unternehmensgründung.

Hier kommen unter anderem folgende Themen ins Spiel:

  • Finanzamt
  • steuerliche Erfassung
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer beziehungsweise Körperschaftsteuer, abhängig von der Rechtsform
  • Gewerbesteuer
  • laufende Buchhaltung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen, soweit erforderlich

Das Finanzamt erfasst das Unternehmen steuerlich. Für die steuerliche Erfassung werden die entsprechenden Fragebögen beziehungsweise elektronischen Verfahren verwendet. Das Bundesfinanzministerium stellt die entsprechenden Steuerformulare und Hinweise bereit.

Muss man alles selbst beim Finanzamt erledigen?

Nicht unbedingt.

Wer einen Autohandel gründet, kann einen Steuerberater beauftragen, den steuerlichen Teil der Unternehmensgründung zu übernehmen.

Der Steuerberater kann beispielsweise bei folgenden Punkten unterstützen:

  • steuerliche Erfassung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Buchhaltung
  • Umsatzsteuer
  • laufende Steuererklärungen
  • Gewinnermittlung
  • Gewerbesteuer
  • betriebswirtschaftliche Fragen

Gerade beim Autohandel können steuerliche Besonderheiten eine Rolle spielen. Deshalb ist eine professionelle steuerliche Beratung sinnvoll, insbesondere wenn regelmäßig Fahrzeuge aus anderen EU-Ländern gekauft oder verkauft werden.

Die Reihenfolge auf einen Blick

Wer einen Autohandel starten möchte, kann sich zunächst an dieser Reihenfolge orientieren:

1. Rathaus / Bürgeramt

Behördliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

↓

2. Gebühren bezahlen

Die jeweiligen Gebühren für die beantragten Dokumente entrichten und Zahlungsnachweise aufbewahren.

↓

3. Unterlagen prüfen

Antragsunterlagen, Zahlungsnachweise und weitere von der Stadt verlangte Dokumente bereithalten.

↓

4. Termin beim Ordnungsamt

Termin bei der zuständigen Gewerbebehörde vereinbaren.

↓

5. Gewerbeanmeldung

Gewerbe für den geplanten Autohandel anmelden.

↓

6. Steuerliche Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung folgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt beziehungsweise über das dafür vorgesehene Verfahren.

↓

7. Steuerberater

Wer möchte, kann den steuerlichen Bereich an einen Steuerberater übergeben.

Was sollte man vor dem Termin beim Ordnungsamt beachten?

Es empfiehlt sich, vor dem Termin genau zu prüfen, welche Unterlagen die zuständige Kommune verlangt.

Eine mögliche Checkliste:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterlagen zum Führungszeugnis
  • Unterlagen beziehungsweise Nachweis zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Zahlungsnachweise
  • Terminbestätigung
  • gegebenenfalls weitere von der Gewerbebehörde verlangte Unterlagen

Die Anforderungen können je nach Stadt und konkreter Unternehmensform unterschiedlich sein.

Kann man einen Autohandel als Einzelunternehmen starten?

Ja. Ein Autohandel kann beispielsweise als Einzelunternehmen betrieben werden. Daneben kommen je nach Situation auch andere Rechtsformen wie eine GmbH oder UG in Betracht.

Die Wahl der Rechtsform sollte nicht allein anhand der Gewerbeanmeldung getroffen werden. Dabei spielen unter anderem Haftung, Kapital, Steuern, Buchhaltung und die geplante Größe des Unternehmens eine Rolle.

Was ist der Unterschied zwischen Rathaus und Ordnungsamt?

Das ist eine wichtige Frage, weil die Begriffe im Alltag häufig verwechselt werden.

Das Rathaus ist grundsätzlich das Verwaltungsgebäude der Stadt oder Gemeinde. Dort können sich verschiedene Ämter befinden.

Das Bürgeramt übernimmt häufig Dienstleistungen für Bürger, beispielsweise bestimmte Anträge und Bescheinigungen.

Das Ordnungsamt beziehungsweise die Gewerbebehörde ist dagegen häufig die zuständige Stelle für die Gewerbeanmeldung.

Deshalb bedeutet „Ich muss zum Rathaus“ nicht automatisch, dass dort auch die eigentliche Gewerbeanmeldung für den Autohandel durchgeführt wird.

Entscheidend ist, welche Stelle in der jeweiligen Kommune für die Gewerbeanmeldung zuständig ist.

Nach der Gewerbeanmeldung: Händlerkonto bei mobile.de

Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt kann der nächste wichtige Schritt für viele Autohändler die Registrierung bei mobile.de sein. Für die Händleranmeldung werden unter anderem Unternehmensdaten und Informationen zum Fahrzeugstandort benötigt. mobile.de kann außerdem eine Kopie der Gewerbeanmeldung und weitere Nachweise anfordern.

Die Kundennummer, die im Rahmen der Registrierung vergeben wird, dient anschließend zur Zuordnung des Händlerkontos. Die Kosten für ein Händlerkonto richten sich nach dem gewählten Paket und der Anzahl der angebotenen Fahrzeuge.

Kfz-Versicherung für Händler und Kunden

Neben den Kosten für Plattformen wie mobile.de gehört auch das Thema Kfz-Versicherung zu den wichtigen Punkten rund um den Autohandel.

Wer eine passende Kfz-Versicherung sucht, kann verschiedene Tarife online vergleichen. Auf Tarifcenter24.de können Interessenten Kfz-Versicherungen vergleichen und sich über den aktuellen 50-€-Wunschgutschein-Bonus informieren. Die Bedingungen für den Bonus sollten vor dem Abschluss genau geprüft werden.

Fazit: Autohändler anmelden Schritt für Schritt

Der Start eines eigenen Autohandels beginnt mit einigen wichtigen behördlichen Schritten.

Für einen angehenden Autohändler ist insbesondere folgende Reihenfolge wichtig:

Rathaus/Bürgeramt → Führungszeugnis und Gewerbezentralregister → Termin bei der zuständigen Gewerbebehörde → Gewerbeanmeldung → steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Da der gewerbliche Kraftfahrzeughandel zu den überwachungsbedürftigen Gewerben gehört, wird die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft.

Nach der Gewerbeanmeldung kann der steuerliche Teil beispielsweise gemeinsam mit einem Steuerberater erledigt werden.

Wer einen Autohandel gründen möchte, sollte sich jedoch immer zusätzlich bei seiner örtlich zuständigen Gewerbebehörde informieren, da der konkrete Verwaltungsablauf und die verlangten Unterlagen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können.

FAQ: Autohändler anmelden

Wo muss ich einen Autohandel anmelden?

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde. Je nach Kommune kann dies beispielsweise das Ordnungsamt oder Gewerbeamt sein.

Brauche ich für einen Autohandel ein Führungszeugnis?

Beim Kraftfahrzeughandel handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO. Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung sind daher ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorgesehen.

Was kostet ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis kostet derzeit 13 Euro.

Was ist das Gewerbezentralregister?

Das Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Dort werden bestimmte gewerberechtliche Entscheidungen und Informationen erfasst.

Muss ich zuerst zum Rathaus und danach zum Ordnungsamt?

Das kann je nach Kommune unterschiedlich organisiert sein. In der hier beschriebenen Vorgehensweise werden die erforderlichen Nachweise zunächst über das Rathaus beziehungsweise Bürgeramt beantragt und anschließend die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt vorgenommen.

Muss ich nach der Gewerbeanmeldung zum Finanzamt?

Nach der Gewerbeanmeldung folgt die steuerliche Erfassung des Unternehmens. Dieser Teil kann mit Unterstützung eines Steuerberaters erledigt werden.

Kann ein Steuerberater die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen?

Ja. Ein Steuerberater kann den Unternehmer bei der steuerlichen Erfassung und bei den laufenden steuerlichen Pflichten unterstützen.

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